Bundesrahmenvertrag

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Bundesrahmenvertrag.
Veröffentlicht am 14.01.2022

Im neuen Vertrag wurde unter anderem auch die Aufbewahrungsfrist der Verlaufsdokumentation auf 4 Jahre festgelegt (vorher in den meisten Rahmenverträgen außer Bayern 3 Jahre). Die konkrete Umsetzung entnehmen Sie bitte unserem aktualisierten Stichwort Aufbewahrungspflicht.

Veröffentlicht am 31.12.2021 - Aktualisiert am 13.01.2022

Liebe Mitglieder,

anbei finden Sie die von uns gut zugänglich und einprägsam aufbereiteten Informationen speziell zu den Neuerungen im bundeseinheitlichen Vertrag Ergotherapie. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen wie stets gerne zur Verfügung.

Ihr BED e.V.-Team 

Veröffentlicht am 17.12.2021 - Aktualisiert am 07.01.2022

Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:

Veröffentlicht am 05.01.2022

Die Ergotherapie-Verbände und der GKV-Spitzenverband haben bereits im Laufe des Jahres 2021 einen gemeinsamen Fragen- und Antwortenkatalog zum neuen Vertrag erstellt, welcher übersichtlich nach Themen sortiert Klarheit bietet und weiteren Verlauf auch gemeinsam fortgeschrieben wird:

Fragen- und Antwortenkatalog zum Vertrag Ergotherapie Stand 22.12.2021

Veröffentlicht am 20.12.2021

Liebe Ergotherapeut:innen,

anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!

Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.

Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift:

Veröffentlicht am 17.12.2021

Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie

Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.

Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…

Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Veröffentlicht am 01.12.2021

Auf den ersten Blick scheint nichts dabei zu sein, sich in ein zweites Schiedsverfahren zu begeben, denn der 2. Schiedsspruch kann im Nachgang ja auch einfach beklagt werden. 
Und durch die Beteiligung an einem 2. Verfahren hätte man zumindest schon mal irgendwelche Vergütungserhöhungen, der Vertrag könnte in Kraft treten und die Verhandlungen über die Blankoverordnung und die Videotherapie könnten endlich beginnen.  
Klingt doch alles schick und einleuchtend, oder etwa nicht?!?  
Warum beteiligt sich der BED e.V. dann nicht einfach daran? 

Veröffentlicht am 22.11.2021

Themen:

  • BMG-Bescheid zur Abberufung und die Folgen
  • Schiedsverfahren ist und bleibt unzulässig
  • Wie geht es weiter?: GKV-SV in der Pflicht zu einer Übergangszahlung an Ergotherapiepraxen
  • Krankenkassen hantieren mit falschen Zahlen – eine Folgenabschätzung
Veröffentlicht am 25.10.2021

Dass es nicht leicht wird, ist keine Überraschung, denn es gilt nicht nur viele alte Zöpfe abzuschneiden, sondern auch komplett neue Wege zu bauen und zugleich mit vielen alten Überzeugungen aufzuräumen. ABER: Das Ziel angemessene Preise für Ergotherapeut*innen zu erzielen ist möglich!

Den Marathon, den der BED dafür seit 2004 läuft, muss erst zu Ende gelaufen werden.

Also auf, weiter geht’s!

Veröffentlicht am 13.08.2021

Nur einen Tag nach unserer neuerlich notwendig gewordenen Beschwerde beim BMG hat die Schiedsstelle den Termin aufgehoben.

Dies zeigt wie dünn das Eis ist, auf dem sich die Verantwortlichen bewegen.

Damit ist die Arbeit des Bundesministeriums für Gesundheit BMG aber noch nicht getan. Das Ministerium muss seiner Aufsichtspflicht ordentlich und in Gänze nachkommen und den BED e.V. daher unter Anderem im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens zur Abberufung des Vorsitzenden der Schiedsstelle auch zum Ergebnis hören.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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